Unser Service - WC Mietservice Kellner GmbH

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Unser Service


Sie benötigen eine Toilette für Ihre Veranstaltung oder Ihre Baustelle? Sie wollen aber auch nicht auf die Vorzüge einer herkömmlichen Toilette verzichten?
Dann wenden sie sich an uns. Wir bieten Ihnen einen vollumfänglichen Service an.

Lieferung
  • Anlieferung mit der wöchentlichen Tour in einem Umkreis von 50km ab Vohenstrauß
  • Umsetzung und Abholung der Toiletten mit der wöchentlichen Tour
  • Auf Wunsch deutschlandweite Lieferung durch unsere Partner

Reinigung
  • Leerung und Reinigung des Sammeltanks
  • Wiederbefüllung mit Sanitärkonzentrat
  • Hochdruckreinigung der Kabine
  • Auffüllen des Toilettenpapiers
  • Fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung der abgesaugten Flüssigkeiten

Wir reinigen auch private Toilettenkabinen.

Bedarfsplanung
Gerne unterstützen wir sie bei der Planung der benötigten Toiletten. Dabei ermitteln wir zusammen mit unserer Erfahrung und den vorhandenen Verordnungen, Normen und Gesetzen die passende Anzahl an Sanitärkomponenten und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Nachfolgend finden Sie für einen kleinen Überblick einen Auszug der bayerischen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) vom 2. November 2007, der sich mit der Anzahl von Toiletten in Veranstaltungsstätten befasst.

§ 12
Toilettenräume
(1) 1Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben. 2Toiletten sollen in jedem Geschoss angeordnet werden. 3Es sollen mindestens vorhanden sein:


Besucherplätze
Damentoiletten
Herrentoiletten

Toilettenbecken
Toilettenbecken
Urinalbecken
bis 1000 je 100
1,2
0,8
1,2
über 1000 je weitere 100
0,8
0,4
0,6
über 20000 je weitere 100
0,4
0,3
0,6

4Die ermittelten Zahlen sind auf ganze Zahlen aufzurunden. 5Soweit die Aufteilung der Toilettenräume nach Satz 2 nach der Art der Veranstaltung nicht zweckmäßig ist, kann für die Dauer der Veranstaltung eine andere Aufteilung erfolgen, wenn die Toilettenräume entsprechend gekennzeichnet werden. 6Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.
(2) Für Rollstuhlbenutzer muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten, mindestens jedoch je zehn Plätze für Rollstuhlbenutzer eine Toilette, vorhanden sein.
(3) Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben.



Ust.-Id. Nr.: DE 240 541 304
Amtsgericht: Weiden i.d.OPf.
HRB: 5577
Geschäftsführer: Johann Kellner
Thomasbühlstraße 37
92648 Vohenstrauß
Tel.: 09651/91344
Mobil: 0160/99 00 40 89
Mail: info@wc-kellner.de
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